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Energieausweis - Förderungsberatung

Der Energieausweis ist ein Ausweis, mit welchem die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angegeben wird. Er ist nach den Bedingungen der jeweiligen technischen Bauvorschriften – welche landesrechtlich geregelt sind – zu erstellen. Weiters ist der Energieausweis die Berechnungsgrundlage für eine eventuelle Förderung über das Land.


Der Energieausweis für Wohngebäude informiert

  • über die Stammdaten des Gebäudes (z.B. Gebäudetyp, Gebäudeart, Standort). Den Hauptteil bildet hier die Darstellung des spezifischen Heizwärmebedarfs, des Primärenergiebedarfs, der Kohlendioxidemissionen und des Gesamtenergieeffizienz-Faktors (Standortklima), wobei die jeweils erreichten Werte in Energieeffizienzklassen (Klasse A++ bis Klasse G; wobei Klasse G den schlechtesten Wert darstellt) eingeteilt werden.
  • über die Gebäudekenndaten (z.B. Brutto-Grundfläche, Klimaregion) und über den Wärme- und Energiebedarf (z.B. Heizwärmebedarf, Warmwasserwärmebedarf, Heizenergiebedarf, etc.).

 

  • Energieausweis
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Energieausweis für bestehende Gebäude

  • Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie in Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Energieausweis für das Objekt vorzulegen. Laut dem Energieausweisvorlagegesetz hat ein solcher Ausweis in Österreich eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Ich unterstütze Sie gerne dabei.
  • Ein Energieausweis ist auch äußerst hilfreich, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie zu ermitteln oder bei Hausübergaben. 


Förderungsberatung in Oberösterreich

Entdecken Sie die neuen Möglichkeiten der Förderlandschaft für die Sanierung Ihres Wohngebäudes im Jahr 2024! Als Hausbesitzer, der sich für eine thermische Sanierung entscheidet, profitieren Sie von einer Vielzahl an attraktiven Fördermodellen und Geldern. Wir stehen Ihnen zur Seite, um den gesamten Prozess reibungslos zu gestalten:

  •  Erstellung des Energieausweises
  • Entwicklung des optimalen thermischen Sanierungskonzepts
  • Unterstützung bei der Beantragung der Förderungen bei den entsprechenden Behörden

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